Cosmetic Claims: Praktische Hinweise – Empfehlungen für den Umgang mit Werbeaussagen

Arbeitskreis Cosmetic Claim, Gesellschaft Österreichische Chemiker

Werbeaussagen im Kosmetikbereich dienen zur Information des Endverbrauchers über die Eigenschaften und qualitativen
Merkmale der kosmetischen Mittel. Sie sind wesentliche Instrumente zur Unterscheidung zwischen den Produkten; sie
regen die Innovation an und fördern den Wettbewerb. Damit Werbeaussagen über kosmetische Mittel ihren Zweck angemessen
erfüllen, muss sichergestellt sein, dass diese fair sind und den Verbraucher nicht in die Irre führen. Dazu wird der rechtliche
Rahmen für Deutschland und Österreich in dieser Veröffentlichung des GÖCH Arbeitskreises „Cosmetic Claims“ umrissen und
Beispiele für Wirknachweise und damit jeweils verbundene Auslobungsmöglichkeiten für Haut- und Haarprodukte werden
vorgestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt kritischen Werbeaussagen zu Tierversuchsfreiheit, zur Abwesenheit von Konservierungsstoffen
sowie den Werbeaussagen „allergiefrei“, „hypoallergen“, „sensitiv“ und „frei von….“. Einige nicht rechtskonforme
Praxisbeispiele werden als Kardinalfehler vorgestellt. Dieses Dokument soll vor allem auch eine Hilfe für kleine und
mittelständische Unternehmen sein.

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