Mikrobiologische Vorgaben bei kosmetischen Produkten – die ISO 17516 und die Interpretation von Untersuchungsergebnissen

B. Fellenberg

Kosmetische Produkte müssen mit dem Inverkehrbringen bis
zum Aufgebrauch durch den Kunden sicher und gesundheitlich
unbedenklich sein. Die europäische Kosmetikverordnung
VO (EG) 1223/2009 setzt hierfür den gesetzlichen Rahmen.
Diese gesundheitliche Unbedenklichkeit umfasst auch die mikrobiologische Qualität eines Produktes. Die ISO 17516 als
Stand der Technik gibt hierfür Grenzwerte vor.
Der vorliegende Artikel soll Ihnen helfen, mikrobiologische
Untersuchungsergebnisse bei kosmetischen Produkten zu interpretieren und entsprechend bei einem positiven Befunden
richtig reagieren zu können.

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