LMC Kosmetik-Tagung

T. Vollner

Bei der LMC Kosmetik-Tagung am 01. Februar 2018 wurde über verschiedene Aspekte des Kosmetik-Rechts und angrenzenderBei der LMC Kosmetik-Tagung am 01. Februar 2018 wurde über verschiedene Aspekte des Kosmetik-Rechts und angrenzenderRechtsgebiete informiert. So hat sich z. B. die Gesetzgebung im Bereich Kosmetik in der Schweiz im Mai 2017 grundlegendgeändert, wobei sie sich stark am EU-Recht orientiert, jedoch mit einigen Ausnahmen und Besonderheiten. Einblicke in dieKosmetiküberwachung zeigten, dass die Produktinformationsdatei als zentrales Dokument fungiert und diese teils vor Ort beiBetriebsbegehungen und teils durch Dokumenteneinsicht durch die zuständigen Kontrolleure überprüft wird. Darüber hinauswurde deutlich, dass die Untersuchung verbotener Inhaltsstoffe in kosmetischen Mitteln und die Definition der technischen Unvermeidbarkeitdieser Stoffe eine weitere Herausforderung ist. Die Erfassung ernster unerwünschter Wirkungen kosmetischerMittel gemäß EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 in der Produktdokumentation und die Meldung an die zuständigen Behördenwurden vorgestellt. Von einer ernsten unerwünschten Wirkung spricht man z. B. wenn eine Funktionseinschränkung beimVerwender eintritt, ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist oder unmittelbare Lebensgefahr besteht. Das Scientific Committeeon Consumer Safety, kurz SCCS, ist ein unabhängigesGremium der EU-Kommission, dessen Aufgaben wie z. B. dieRisikobewertung kosmetischer Inhaltsstoffe und die Beratungder EU-Kommission in wissenschaftlichen Fragen zur Verbrauchersicherheitnäher erläutert wurden. Das SCCS hat einenLeitfaden zur Bewertung von Kosmetikinhaltsstoffen sowiezu kosmetischen Fertigprodukten erstellt und veröffentlicht.Dieser Leitfaden liegt aktuell in der 9. Revision vor. ZurAuswahl der Rohstoffe für ein kosmetisches Mittel wurdenverschiedene Blickwinkel beleuchtet. Die Frage „Wer haftetwann?“ hinsichtlich der Verantwortlichkeiten innerhalb derLieferkette konnte anschaulich geklärt werden.

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