Neue Markenformen – „Sinnliche“ Schutzrechte für die Kosmetik

A. Seifert, J. Wortmann

Wie kein anderes gewerbliches Schutzrecht sind Marken der Spiegel unseres Lebensstils. Klassische Marken in Form von Worten, Bildern, dreidimensionalen Formen und Farben erfreuen sich im Bereich der Kosmetika und der Wasch- und Reinigungsmittel großer Beliebtheit. In Zeiten, in denen Hersteller und Händler eine enorme Auswahl an Produkten anbieten und das Markenbewusstsein der Kunden steigt, nimmt auch die Nachfrage nach Zeichen mit hohem Prestige und Wiedererkennungswert zu. Seit dem 1. Oktober 2017 müssen europäische Markenanmeldungen und seit dem 14. Januar 2019 auch
nationale deutsche Markenanmeldungen nicht mehr grafisch darstellbar sein. In der Folge eröffnen neue Markenformen den in den genannten Bereichen tätigen Unternehmen phantasievolle Möglichkeiten zur Kennzeichnung ihrer Waren und Dienstleistungen. Diese Liberalisierung des Markenrechts betrifft jedoch nicht alle potentiell interessanten Markenformen. Insbesondere Geruchsmarken sind nach wie vor von der Eintragung ausgeschlossen, weil sowohl das Amt für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO) als auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Auffassung vertreten, dass ein Geruch mit der derzeit verfügbaren Technik nicht klar und eindeutig identifiziert werden kann. In diesem Artikel berichten wir, welche neuen Markenformen in Zukunft zur Verfügung stehen werden und wie sie im Bereich der Kosmetika und der Wasch- und Reinigungsmittel wirksam eingesetzt werden können.

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