Journal Ausgabe sofw journal 4-2022

Einleitung

Diese Empfehlung zur Qualitätsbewertung beinhaltet Prüfmethoden zur Bewertung von Lackpflegemitteln für Kraftfahrzeuge. Diese finden auf größeren, lackierten Karosserieteilen Anwendung und können gemäß der Grafik 1 hinsichtlich ihrer polierenden, lackkonservierenden und reinigenden Eigenschaften in einem Produktgruppendreieck eingeordnet werden. Die betrachteten Produktgruppen unterscheiden sich in diesen Eigenschaften. Die Grenzen zwischen den Produktgruppen sind entsprechend der Darstellung in Grafik 1 fließend und werden zum Teil nur durch die Einsatzkonzentrationen bestimmter Bestandteile bestimmt.

Den drei Eigenschaften bzw. Ecken des Produktgruppendreiecks aus der Grafik 1 können gemäß Tabelle 1 die folgenden typischen Inhaltsstoffe sowie Bewertungskriterien zugeordnet werden.

Bei den Lackoberflächen handelt es sich üblicherweise um Zweikomponenten-Lacksysteme, die in der Automobilindustrie verwendet werden. Die Produkte werden in der Regel mit einem Auftragsmedium (z. B. Schwamm, Tuch) aufgetragen.

Die Lackoberflächen sind der täglichen Beanspruchung und Verschmutzung besonders ausgesetzt und werden üblicherweise vor der Anwendung der genannten drei Produktgruppen (Lackreiniger, Lackkonservierer, Lackpolitur) z. B. durch eine Autowäsche (Autoshampoo) gereinigt. Die drei Produktgruppen (Lackreiniger, Lackkonservierer, Lackpolitur) werden in der Regel zum Werterhalt und zur optischen Aufwertung der Lackflächen eingesetzt und unterscheiden sich in der Zusammensetzung der Bestandteile und der bestimmungsgemäßen Anwendung. Die Produkte sind in Flaschen, Tuben oder Dosen aus Glas, Blech oder Kunststoff oder in anderen Gebinden sowie in anderen Darreichungsformen im Handel erhältlich. Sie liegen flüssig, fest oder pastös vor.

Lackreiniger für Kraftfahrzeuge werden bei älteren, bereits matten oder verkratzten, vorgereinigten Lackoberflächen angewendet und bereiten den Lack für die nachfolgende Anwendung von Lackkonservierern oder Lackpolituren vor. Lackreiniger sind Produkte, die einen besonders hohen Anteil an Abrasivstoffen enthalten. Sie dienen zur Beseitigung verwitterter, loser Pigment- und Lackpartikel sowie oberflächlicher Schrammen und Kratzer auf stark angegriffenen, bereits matten Lackoberflächen und Lackschichten. Sie stellen gemäß ihrer Auslobung in Verbindung mit Artikel 2 der Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 Detergenzien dar und müssen u. a. entsprechend Anhang VII der Detergenzienverordnung gekennzeichnet werden. Es muss zusätzlich ein Verzeichnis der Inhaltsstoffe im Internet zur Verfügung gestellt werden. 

Lackkonservierer für Kraftfahrzeuge sind in der Regel schleifmittelfrei und enthalten hydrophobierende Komponenten, wie z. B. Wachse und Silikone, zur Konservierung und Versiegelung von Lackoberflächen. Sie verleihen dem Lack nach dem Auftragen und anschließendem Polieren hochglänzendes Aussehen. Sie schützen und konservieren den Lack. Lackkonservierer sind für die Pflege von intakten neuwertigen Lacken sowie mit Lackreiniger oder Lackpolitur vorgereinigten Lacken gedacht und sollen bestimmungsgemäß nach der einmaligen Reinigung mit einem Detergenz nicht abgelöst werden. Sie fallen daher in der Regel weder unter das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) noch unter die Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004. 

Lackkonservierer, die bei einer einmaligen Reinigung mit Detergenzien jedoch überwiegend abgelöst werden und erfahrungsgemäß danach in Gewässer gelangen können, fallen gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 unter das WRMG. In diesem Fall müssen sie zwar nicht gemäß Detergenzienverordnung gekennzeichnet werden, jedoch müssen Hersteller spätestens ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens gemäß Anhang VII Abschnitt D der Detergenzienverordnung ein Verzeichnis der Inhaltsstoffe im Internet veröffentlichen. Es ist zudem sinnvoll, die entsprechende Internetadresse, die zum Verzeichnis der Inhaltsstoffe führt, auf der Packung aufzubringen. 

Lackpolituren für Kraftfahrzeuge stellen Kombinationsprodukte aus Lackreiniger und Lackkonservierer dar und enthalten Abrasivstoffe sowie lackschützende Komponenten. Sie dienen der optischen Verbesserung bereits angegriffener Lackoberflächen. Sie geben nach dem Polieren dem Lack wieder Hochglanz und Schutz. Lackpolituren, die auch zur Reinigung ausgelobt sind, stellen Detergenzien im Sinne des Artikels 2 der Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004 dar. 

Ohne eine Auslobung zur Reinigung stellen sie in der Regel gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 des WRMG Produkte dar, die bestimmungsgemäß auf Oberflächen aufgebracht und bei einer einmaligen Reinigung mit Detergenzien überwiegend abgelöst werden und erfahrungsgemäß danach in Gewässer gelangen können. In diesem Fall müssen sie zwar nicht gemäß Detergenzienverordnung gekennzeichnet werden, jedoch müssen Hersteller spätestens ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens gemäß Anhang VII Abschnitt D der Detergenzienverordnung ein Verzeichnis der Inhaltsstoffe im Internet veröffentlichen. Es ist zudem sinnvoll, die entsprechende Internetadresse, die zum Verzeichnis der Inhaltsstoffe führt, auf der Packung aufzubringen.

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