Abstract

Von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wurde innerhalb der Biozidverordnung (BPR) in Anhang I eine Kategorie für nicht gesundheits- und umweltschädliche Desinfektionsmittel im vereinfachten Zulassungsverfahren definiert, die aus einer Liste von 18 chemischen Stoffen, u. a. schwache organische Säuren und ätherische Öle, besteht. Die für die UniBlue® Universal Disinfection im Wischverfahren verwendeten organischen Säuren sind haut- und umweltverträglich und erfordern keine Gefahrenhinweise. Bei der Desinfektion von Oberflächen im Wisch- und Sprühverfahren werden durch eine Breitbanddesinfektion ohne hormonelle Beeinflussung in allen Anwendungsbereichen Bakterien, Pilze, Mykobakterien und Sporen sowie Viren abgetötet bzw.
inaktiviert. Auf den behandelten Oberflächen bilden sich keine resistenten Rückstände.

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