Journal Ausgabe sofw journal 10-2021

Einleitung

Kennzeichnung und Werbung kosmetischer Mittel sind umfassend durch die europäische Kosmetik-Verordnung 1223/2009 [1] in Verbindung mit der „Claims-Verordnung“ VO (EU) 655/2013 [2] geregelt.

Wesentlich ist hierbei der Schutz des Verbrauchers vor einer Irreführung durch werbende Angaben bei einem kosmetischen Mittel. Irreführung durch Werbung in der Kosmetik kann dadurch entstehen, dass nur Spuren von bestimmten Inhaltsstoffen eingesetzt werden, deren Wirksamkeit Verbrauchern allgemein bekannt ist und die auf dem Produkt, in Medien oder im Internet intensiv beworben werden.

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