Abstract
Gemäß EU-KosmetikVO dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden. Kennzeichnung und Produktdaten des Herstellers sind wesentliche Elemente für die Sicherheit kosmetischer Mittel.
Abstract
Gemäß EU-KosmetikVO dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden. Kennzeichnung und Produktdaten des Herstellers sind wesentliche Elemente für die Sicherheit kosmetischer Mittel.