Abstract
Teil 2 gibt einen Überblick darüber, wie das Wasser, das als Rohstoff oder zu Reinigungszwecken in der Herstellung kosmetischer Mittel verwendet wird, in mikrobiologischen Kontrolluntersuchungen auf Einhaltung der festgelegten mikrobiologischen Qualitätsanforderungen zu prüfen ist. Hierfür sind aus der Anlage zur Wasseraufbereitung Proben zu ziehen. Die Proben sollten an verschiedenen Punkten der Anlage nach einem festgelegten Probenahmeplan entnommen werden, der hinsichtlich Probenzahl und Beprobungshäufigkeit auf die Ergebnishistorie ausgerichtet ist. Die Entnahmepunkte müssen eine geeignete Beprobung zulassen und die Probenmenge muss für die gewählte Untersuchungsmethode ausreichend sein. Für die Proben sind Anforderungen hinsichtlich des Transports und der Aufbewahrung zu beachten. Die Untersuchung der Proben muss nach festgelegten, geeigneten Methoden durchgeführt werden, wobei beispielsweise die Methoden der Trinkwasserverordnung zu Grunde gelegt werden. Die Methoden müssen so ausgewählt werden, dass eine Bestimmung der Keimzahl (quantitativ) und auch eine Identifizierung der vorgefundenen Mikroorganismenarten (qualitativ) möglich ist und eine Ergebnisbewertung bezüglich der Qualitätsanforderungen erfolgen kann.