Journal Ausgabe sofw journal 10-2019

Abstract

Werbeaussagen im Kosmetikbereich dienen zur Information des Endverbrauchers über die Eigenschaften und qualitativen Merkmale der kosmetischen Mittel. Sie sind wesentliche Instrumente zur Unterscheidung zwischen den Produkten; sie regen die Innovation an und fördern den Wettbewerb. Damit Werbeaussagen über kosmetische Mittel ihren Zweck angemessen erfüllen, muss sichergestellt sein, dass diese fair sind und den Verbraucher nicht in die Irre führen. Dazu wird der rechtliche Rahmen für Deutschland und Österreich in dieser Veröffentlichung des GÖCH Arbeitskreises „Cosmetic Claims“ umrissen und Beispiele für Wirknachweise und damit jeweils verbundene Auslobungsmöglichkeiten für Haut- und Haarprodukte werden vorgestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt kritischen Werbeaussagen zu Tierversuchsfreiheit, zur Abwesenheit von Konservierungsstoffen sowie den Werbeaussagen „allergiefrei“, „hypoallergen“, „sensitiv“ und „frei von….“. Einige nicht rechtskonforme Praxisbeispiele werden als Kardinalfehler vorgestellt. Dieses Dokument soll vor allem auch eine Hilfe für kleine und mittelständische Unternehmen sein.

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