Journal Ausgabe sofw journal 11-2019

Unterüberschrift

Polyurethanpolymere bieten Ausweg aus dem Dilemma zwischen Wirksamkeit und Umweltbelastung

Abstract

Inhaltsstoffe von Kosmetika enden überwiegend im Abwasser oder manchmal auch in Oberflächengewässern. Aus diesem Grund sind ihre möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und ihre Persistenz in jüngerer Zeit in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gerückt. Insbesondere veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Anfang 2019 einen Vorschlag, die Verwendung absichtlich hinzugefügter Mikrokunststoffe in Kosmetik und anderen Produkten zu beschränken. Bei Abfassung dieses Artikels befand sich der Vorschlag noch in der Beratungsphase und es wird erwartet, dass er im Jahr 2020 in Kraft tritt. Obwohl die Beschränkung nur feste Partikel betrifft, hat sich die Diskussion inzwischen auf alle Arten synthetischer Polymere ausgeweitet, die häufig fälschlicherweise als Mikroplastik oder als in der Umwelt persistent, also nicht abbaubar eingeordnet werden. Allerdings erfüllen flüssige, filmbildende Polymere nicht die Definition von Mikroplastik und manche flüssige Polymere, wie etwa Polyurethane, können biologisch abbaubar sein. Diese Beispiele machen deutlich, dass bei der Formulierung sorgfältig zwischen synthetischen Polymerarten unterschieden werden muss. Dieses Paper gibt einen Überblick über die regulatorischen Bestimmungen und die Auswirkungen auf die Umwelt im Zusammenhang mit verschiedenen kosmetischen Polymeren, wobei der Schwerpunkt auf filmbildenden Polymeren liegt.

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