Journal Ausgabe sofw journal 6-2022

Abstract

In der Leder- und Schuhproduktion kommen verstärkt Zurichtungen bzw. Appreturen auf Basis von wässrigen Rezepturen zum Einsatz. Damit werden zum großen Teil auch optische Effekte erzielt. Das bedeutet, dass sich die Grundfarbe des Obermaterials und die Farbe der Zurichtung bewusst deutlich unterscheiden. Oftmals werden auf von Natur aus helle Leder dunklere Zurichtungen aufgebracht.

Derartige Zurichtungen bzw. Appreturen sind in der Regel nicht wisch- bzw. wasserbeständig. Viele Pflegecremes basieren aus Gründen des Umweltschutzes überwiegend auf lösemittelfreien, wasserbasierten Rezepturen. Daher lässt sich eine zunehmende Häufigkeit von Kundenreklamationen durch die Anwendung von wässrigen Emulsions-Pflegecremes beobachten. Oftmals ist es sogar der Fall, dass sich die Zurichtung von Schuhen bereits mit einem feuchten Lappen abwischen lässt. Bei der Verwendung von dunklen Zurichtungen auf hellen Ledern entstehen dadurch helle Flecken, und die Schuhe weisen irreparable Schäden auf.

Heutige handelsübliche Pflegesprays wie z. B. Imprägniersprays enthalten als Lösemittel entweder Alkohol oder Spezialbenzin. Nicht alle verwendeten Schuhobermaterialien sind aber dagegen beständig. In manchen Fällen wird das Schuhobermaterial angelöst bzw. angequollen. In diesen Fällen können die betroffenen Schuhe ebenfalls irreparable Schäden aufweisen.

Mit dieser IKW-Empfehlung zur Qualitätsbewertung der Pflegemittelechtheit von Schuhobermaterialien soll dem Schuhhandel ein Instrument zur Beurteilung an die Hand gegeben werden, ob Schuhobermaterialien pflegemittelecht sind oder nicht. Auch für andere Bereiche wie. z. B. Leder für Möbel und Taschen lässt sich diese IKW-Empfehlung verwenden.

Die vorliegende Empfehlung ersetzt die vorherige Version aus dem Jahr 2015 [1]. Die Prüfpflegemittel 2 und 3 enthalten keine Imprägnierwirkstoffe mehr, da diese Wirkstoffe keinen relevanten Einfluss auf die Lösemittelbeständigkeit von Schuhobermaterialien haben. Zusätzlich wurde in Bezug auf die Lösemittelbeständigkeit das Prüfpflegemittel 4 definiert.

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