Datenblätter zur Bewertung der Wirksamkeit von Wirkstoffen in kosmetischen Mitteln

L. Neumann, B. Fellenberg

Kennzeichnung und Werbung kosmetischer Mittel sind umfassend   durch die europäische Kosmetik-Verordnung 1223/2009 [1] in Verbindung mit der „Claims-Verordnung“ VO (EU) 655/2013 [2] geregelt.   Wesentlich ist hierbei der Schutz des Verbrauchers vor einer   Irreführung durch werbende Angaben bei einem kosmetischen   Mittel. Irreführung durch Werbung in der Kosmetik kann dadurch   entstehen, dass nur Spuren von bestimmten Inhaltsstoffen   eingesetzt werden, deren Wirksamkeit Verbrauchern allgemein   bekannt ist und die auf dem Produkt, in Medien oder im   Internet intensiv beworben werden.  

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