Immer mehr Gesetzgebungen in der chemischen Industrie… Wer blickt da noch durch? Wir können helfen!

Interview mit Sven Rosendahl
Leiter Regulatory Affairs, CLC GmbH

Die Firma CLC GmbH fungiert als Dienstleister für die Bereiche Kosmetika, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel und andere Bedarfsgegenstände sowie Biozide. Im Rahmen unserer Produktberatung unterstützen wir unsere Kunden bei der Umsetzung der europäischen und nationalen gesetzlichen Vorschriften. 

Was bedeutet CLC?   

Die Abkürzung CLC im Firmennamen steht für „Chemistry Legal Consulting“ und stellt eine chemische Rechtsberatung im Bereich „Regulatory Affairs“ dar. 

Welchen speziellen Dienstleistungen bieten Sie an? 

Wir erstellen für unsere Kunden Sicherheitsdatenblätter gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 in den jeweiligen europäischen Landessprachen.  Danach melden wir die Produkte bei den zuständigen Behörden wie z.B. beim BfR, BAuA oder bei der ECHA an. Abschließend helfen wir auch bei der Erstellung der Etiketten und prüfen diese dann auch auf ihre Verkehrsfähigkeit. 

Wenn es um die Vermarktung von Kosmetika geht, erstellen wir die Produktinformationsdatei gemäß Artikel 11 der Verordnung (EG) 1223/2009 und die dazugehörige Sicherheitsbewertung. Auch hier melden wir die Produkte beim CPNP-Portal an und prüfen die Etiketten, so dass die Produkte abschließend verkehrsfähig und vermarktet werden dürfen. 

Die hier aufgeführten Dienstleistungen bieten nur eine grobe Übersicht. Wir sind bemüht für unsere Kunden eine Rundum Service anzubieten und beraten individuell. 


Über welchen Background verfügen Sie? 

Unsere Mitarbeiter/innen kommen aus den Branchen der Chemie und Lebensmittelchemie und sind spezialisiert in vielen Bereichen regulatorischer Angelegenheiten zu Kosmetika, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, Bedarfsgegenstände sowie Biozide. 

Welche Erfahrung bringen Sie in dem Bereich mit?   

Die Firma CLC GmbH konnte von der langjährigen Erfahrung des schon seit über 20 Jahren etablierten Dienstleister „Chemisches Labor & Consulting Dr. Bönig“ profitieren. Namhafte Kunden aus den Bereichen Kosmetika, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel und andere Bedarfsgegenstände vertrauen auf seine Expertise bei regulatorischen Angelegenheiten. Um weiterhin von der langjährigen Erfahrung zu profitieren, wurde zum 01.04.2020 das Unternehmen Chemisches Labor & Consulting Dr. Bönig übernommen und offiziell unter dem neuen Namen CLC GmbH fortgeführt. Es ist uns gelungen den treuen Kundenstamm zu übernehmen und sogar auszuweiten. 

Was zeichnet Sie aus?    

Unser Team ist spezialisiert auf die individuellen Kundenwünsche einzugehen. Wenn Sie eine Frage haben, zögern Sie nicht uns anzurufen. Sie erhalten innerhalb kurzer Zeit einen festen Ansprechpartner, der Ihnen weiterhelfen kann. Unsere Entscheidungswege sind kurz und davon profitieren unsere Kunden. Machen Sie sich gerne selbst ein Bild von unseren Reaktionszeiten. 

Warum sollten wir Sie als Dienstleister in Anspruch nehmen?    

Insbesondere die immer steigenden Anforderungen an alle Regularien erschweren die Arbeit und das Vorankommen in der chemischen Industrie. Entweder haben Sie einen eigenen „Regulatory Affairs“ Bereich und dieser würde sich über eine Entlassung freuen, oder Sie sind froh, wenn Sie damit nichts zu tun haben und dies an die Profis abgegeben können. Somit kommen wir ins Spiel und wir freuen uns darüber, wenn wir Ihnen helfen können. Unsere Preise sind fair, ohne unschöne Überraschungen. 

Der Austausch mit uns erfolgt auf Augenhöhe und wir vermitteln Ihnen unser Wissen so, dass Sie es nachvollziehen können. Uns ist es wichtig, Sie bei Ihrem Erfolg bestmöglich zu unterstützen. 

Wie sehen Sie die Zukunft im regulatorischen Bereich? 

Die gesetzlichen Anforderungen steigen immer weiter aufgrund der Vorgaben der Behörden wie z.B. des Green Deals. Die komplexen Verstrebungen der gesetzlichen Anforderungen können insbesondere kleine Firmen vor teils unlösbare Aufgaben stellen, deshalb ist Vorsicht besser als Nachsicht. 

Was meinen Sie damit genau und was wünschen Sie sich für die Zukunft? 

Leider gibt es immer noch sehr viele kleine oder mittelständische Unternehmen, die den Bereich „Regulatory Affairs“ nicht kennen oder sogar als überflüssig empfinden. Wir als Dienstleister werden sehr oft erst dann von den Firmen herangezogen, wenn die Behörde eine Beanstandung ausgesprochen hat. Erst dann steigt das Bewusstsein, dass insbesondere der rechtliche Part vernachlässigt wurde. Deshalb würde ich mir wünschen, dass die Firmen sich präventiv mit der Thematik beschäftigen und bei Bedarf anrufen. Somit werden anstehende Kosten einer Beanstandung minimiert und das Risiko, dass Ihr Produkt evtl. aus dem Verkehr gezogen wird, sinkt. Des Weiteren können wir als Dienstleister den Firmen bei behördlichen oder Kundenanfragen zur Seite stehen, welches Ihnen wieder mehr Freiraum für andere wichtige Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen bringt.


www.clc-gmbh.com

 

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