Abstract
Die EU-Kosmetik Verordnung fordert für kosmetische Produkte Belege zur mikrobiologischen Qualität und Sicherheit. Hierzu gehört auch die Durchführung eines Konservierungsbelastungstests, soweit dies methodisch möglich ist. Um diesen Test planen und aussagekräftig durchzuführen zu können, sind verschiedene Anforderungen zu beachten. Es müssen nicht nur der Bezug zu entsprechenden Normen wie ISO 11930 (empfohlen als Standard) beachtet und eine qualifizierte Testdurchführung sichergestellt werden. Für Testumfang und Durchführungshäufigkeit spielen weitere Gesichtspunkte eine Rolle, wenn eine praxisrelevante Testaussage erhalten werden soll. Beispielsweise sollen „Praxiskeime“ zusätzlich in den Test einbezogen werden, Veränderungen der Formel, der Herstellung und der Verpackung müssen für die Testdurchführung berücksichtigt werden und die Grenzen der Durchführbarkeit (Produkte nach ISO 29621) und der Aussagekraft sind zu beachten. Um in diesem Sinne den Test gestalten zu können, muss seine Einbindung in das Mikrobiologische Qualitätsmanagement-System (MQM) sichergestellt sein, da nur so erforderliche Informationen erhalten und kommuniziert werden und im Test Beachtung finden können. Das System stellt außerdem erforderliche prozessuale Abläufe und Maßnahmen bereit und liefert zusätzliche Belege zur Konservierungswirkung und mikrobiologischen Produktqualität.
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