Journal Ausgabe sofw journal 11-2018

Unterüberschrift

01. Februar 2018, Stuttgart

Abstract

Bei der LMC Kosmetik-Tagung am 01. Februar 2018 wurde über verschiedene Aspekte des Kosmetik-Rechts und angrenzender Rechtsgebiete informiert. So hat sich z. B. die Gesetzgebung im Bereich Kosmetik in der Schweiz im Mai 2017 grundlegend geändert, wobei sie sich stark am EU-Recht orientiert, jedoch mit einigen Ausnahmen und Besonderheiten. Einblicke in die Kosmetiküberwachung zeigten, dass die Produktinformationsdatei als zentrales Dokument fungiert und diese teils vor Ort bei Betriebsbegehungen und teils durch Dokumenteneinsicht durch die zuständigen Kontrolleure überprüft wird. Darüber hinaus wurde deutlich, dass die Untersuchung verbotener Inhaltsstoffe in kosmetischen Mitteln und die Definition der technischen Unvermeidbarkeit dieser Stoffe eine weitere Herausforderung ist. Die Erfassung ernster unerwünschter Wirkungen kosmetischer Mittel gemäß EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 in der Produktdokumentation und die Meldung an die zuständigen Behörden wurden vorgestellt. Von einer ernsten unerwünschten Wirkung spricht man z. B. wenn eine Funktionseinschränkung beim Verwender eintritt, ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist oder unmittelbare Lebensgefahr besteht. Das Scientific Committee on Consumer Safety, kurz SCCS, ist ein unabhängiges Gremium der EU-Kommission, dessen Aufgaben wie z. B. die Risikobewertung kosmetischer Inhaltsstoffe und die Beratung der EU-Kommission in wissenschaftlichen Fragen zur Verbrauchersicherheit näher erläutert wurden. Das SCCS hat einen Leitfaden zur Bewertung von Kosmetikinhaltsstoffen sowie zu kosmetischen Fertigprodukten erstellt und veröffentlicht. Dieser Leitfaden liegt aktuell in der 9. Revision vor. Zur Auswahl der Rohstoffe für ein kosmetisches Mittel wurden verschiedene Blickwinkel beleuchtet. Die Frage „Wer haftet wann?“ hinsichtlich der Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette konnte anschaulich geklärt werden.

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