Journal Ausgabe sofw journal 6-2018

Abstract

Bio- und Naturkosmetik sind beliebter denn je. Allein in 2015 wuchs der Naturkosmetikmarkt um 10% [1], was ein überproportionales Wachstum gegenüber dem gesamten Kosmetikmarkt (1,5%[2]) darstellt.

Jedoch ist der Begriff „Naturkosmetik“ rechtlich nicht definiert und es gibt Überschneidungen mit angrenzenden Bereichen. So wird z.B. oft „Naturkosmetik“ mit „veganer Kosmetik“ gleichgesetzt, doch nicht jedes Naturkosmetik-Produkt ist vegan und nicht jedes vegane Produkt ist auch Naturkosmetik.

Um die Verbraucherinteressen zu schützen und die Abgrenzung zu den angrenzenden Bereichen klar zu ziehen, haben sich viele privatrechtliche Standards für Bio- und Naturkosmetik mit unterschiedlichen Kriterien am internationalen Markt etabliert.

Darüber hinaus gibt es auch einzelne staatliche Richtlinien und Empfehlungen, wie z.B. das Österreichische Lebensmittelbuch.

Um allen interessierten Kreisen eine Orientierung und einen Überblick über die Vielzahl an Standards zu geben, wurde der Status quo der Kernaussagen der Naturkosmetik-Standards im Folgenden zusammengefasst. Dafür sind die grundlegenden Kriterien für kosmetische Formulierungen aufgeführt, die diese Standards alle mindestens umfassen und die daher der allgemeinen Verbrauchererwartung an Natur- und Biokosmetik in Europa entsprechen.

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