Cosmetic Claims: Praktische Hinweise / Empfehlungen für den Umgang mit Werbeaussagen Teil 2: Produkte für die Zahn- und Mundpflege

S. Hönlinger

Werbeaussagen im Kosmetikbereich dienen zur Information des Endverbrauchers über die Eigenschaften und qualitativen Merkmale der kosmetischen Mittel. Sie sind wesentliche Instrumente zur Unterscheidung zwischen den Produkten; sie regen die Innovation an und fördern den Wettbewerb. Damit Werbeaussagen über kosmetische Mittel ihren Zweck angemessen erfüllen, muss sichergestellt sein, dass diese fair sind und den Verbraucher nicht in die Irre führen. Dieser zweite Teil ergänzt die 2019 erschienene Empfehlung [1] des GÖCH Arbeitskreises „Cosmetic Claims“ um Beispiele für Wirknachweise und damit jeweils verbundene Auslobungsmöglichkeiten für Zahn- und Mundpflegeprodukte. Ein besonderes Augenmerk gilt Abgrenzungsfragen, der Bewertung fluoridierter und fluoridfreier Produkte sowie der Zahnaufhellung. Dieses Dokument soll vor allem auch eine Hilfe für kleine und mittelständische Unternehmen sein.

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