Journal Ausgabe sofw journal 6-2018

Abstract

Seit es Menschen gibt, gibt es auch Eitelkeit und Sorge um das Wohlergehen und so ist es leicht erklärbar, dass der Mensch auch immer auf der Suche nach Mitteln war, die das Aussehen verbessern und die Haut in gutem Zustand erhalten.

Da in den frühen Zeiten der Menschheit nur die Natur als Quelle von Rohstoffen, Präparationen und Mitteln jeder Art zu Verfügung stand, hat sich der Mensch zur Pflege der Haut aus der Natur bedient. So entwickelte sich in vielen Jahrtausenden Erfahrung im Umgang mit Naturstoffen und deren Anwendung zur Verschönerung und Pflege der Haut. Die resultierenden Mittel waren nicht nur Bestandteile des täglichen Lebens, Berichte über alte Kulturen erwähnen auch die besondere Bedeutung kosmetischer Mittel, die nur herrschenden Schichten oder exklusiv als Totenbeigaben vorbehalten waren. So entstand mit der jahrtausendelangen Erfahrung eine Kosmetikwissenschaft in erfolgreichem Einsatz von Naturstoffen als Hautpflege-Mittel.

Die Beliebtheit und damit der Bedarf an kosmetischen Mitteln stiegen stetig mit dem Anwachsen der Bevölkerung und bereits im 19. Jahrhundert wurden kosmetische Mittel in derart großen Mengen verwendet, dass industrielle Fertigung notwendig wurde. Aus dem großem Bedarf und dem Wunsch nach gleichbleibenden Produkteigenschaften unabhängig vom Zeitpunkt und Ort des Kaufs resultierten Anforderungen an Stabilität, Reproduzierbarkeit und ganzjährige Rohstoff-Verfügbarkeit, die aus natürlichen Quellen nicht mehr zu befriedigen waren. Die aufkommende Chemie-Industrie und deren petro-chemische und synthetische Rohstoffe waren die opportunen Lösungen für das Problem.

Damit ging die Ära der reinen Naturkosmetik zu Ende. Als Markstein für den Scheideweg zwischen der heute konventionellen Kosmetik und reiner Naturkosmetik mag durchaus das Patent auf die kosmetische Anwendung von Vaseline im Jahre 1872 dienen. Die Naturkosmetik erfuhr dann aber wieder eine wahrnehmbare Renaissance durch Impulse aus der anthroposophischen Lebensweise und den Bewegungen der 60er Jahre.

Das zuständige deutsche Ministerium entwickelte in 1993 bereits eine Definition von Naturkosmetik und arbeitete diese dann nochmals 2010 weiter aus, um im Sinne des Verbraucherschutzes und der Verbraucheraufklärung Naturkosmetik-Produkte von konventioneller Kosmetik unterscheidbar zu machen. Auch in Österreich entwickelte man von behördlicher Seite eine Definition, den Codex 33, der von einigen Firmen in Österreich, aber nicht darüber hinaus genutzt wird. Um die ernsten Bemühungen der Naturkosmetikfirmen um ehrliche Naturkosmetik von den konventionellen Produkten in grünen Verpackungen (Greenwashing) zu unterscheiden, schlossen sich in 1997 die führenden deutschen Naturkosmetik-Firmen der Initiative eines Naturstoffchemikers zur Definition „kontrollierter Naturkosmetik“ an und arbeiteten in gemeinsamer Zielsetzung die global erste, in der Praxis angewandte Industrie-Norm für Bio- und Naturkosmetik aus. Produkte, die nach dieser Norm gefertigt waren, erhielten als Wiedererkennungszeichen die Symbole für die Rohstoffquellen der Naturkosmetik (Meereswellen und Pflanzenblätter) und dem Energiespender Sonne.

Die Idee dieser Norm fand breite Anerkennung, aber die exklusive internationale Durchsetzung scheiterte und animierte nur viele weitere Organisationen, eine Vielfalt von ähnlichen, aber jeweils in Details unterschiedlichen Bio- und Naturkosmetik-Normen und -Zeichen anzubieten. Das resultierende Durcheinander war für Verbraucher, Handel, Verbraucherschützer und Gutachter nicht mehr ausreichend durchschaubar.

Um realistische Verbrauchererwartungen zwecks informierter Kaufentscheidung, Kontrollen des öffentlichen Dienstes im Sinne des Verbraucherschutzes und eine allgemein akzeptierbare Auffassung von Bio- und Naturkosmetik zu schaffen, haben die Experten der Arbeitsgruppe Kosmetik in der GDCh die folgende Definition entwickelt. Diese Definition ist so umfassend und allgemein geschrieben, dass sie alle bestehenden Industrie-Normen in den grundlegenden Prinzipien abdeckt und zu keiner Industrie-Norm im Widerspruch steht. So entstand eine Definition, die eine Einstufung von kosmetischen Produkten als Bio- und Naturkosmetik gerechtfertigt, wenn diese den folgenden Regeln entsprechen.

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